AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgendem auch AGB´s genannt) der Firma Raiko´s Kleintransportservice

 

1. Beauftragung

Mit der Bestellung des Transportunternehmens erteilt der Kunde einen Transportauftrag an die Firma Raiko´s Kleintransportservice. Der Vertrag gilt als abgeschlossen sobald eine Bestellung zu einem bestimmten Tag oder einer bestimmten Zeit bzw. zu einem bestimmten Ort erfolgt. Dabei ist es unerheblich ob dies mündlich, fernmündlich oder schriftlich (Telefon, Email oder Post) erfolgt.

 

2. Leistungen

2.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

2.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten dürfte.

2.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.

 

3. Beiladungstransport

Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.

 

4. Beauftragung Dritter

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzuges beauftragen. In diesem Fall geht die Haftung vollständig auf den eingesetzten Frachtführer über.

 

5. Ladehilfen

Die vereinbarte Transportleistung gilt grundsätzlich von Haustür zu Haustür, sofern nicht anders vereinbart. Bei Gütern, welche aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht von einer einzelnen Person verladen werden können, hat der Auftraggeber für Verladehelfer vor Ort zu sorgen.

 

6. Zusätzliche Leistungen

Der Spediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt  eines ordentlichen Spediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird bzw. durch den Spediteur oder einer seiner Erfüllungsgehilfen Abweichungen festgestellt werden.

6.1. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter insbesondere bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen, sowie elektronische Geräte fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. transportfertig vorzubereiten. Insbesondere beim Transport von Gütern mit Verbrennungsmotoren sind Benzin und Schmierstoffe abzulassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Spediteur nicht verpflichtet.

6.2. Sicherung zerbrechlicher oder kleiner Ware
Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter bzw. sämtliche Packstücke, die als zerbrechlich gelten oder zur Gruppe Kleinmaterial gehören,(Glaseinlegeböden, Lampen, Schlüssel für Schränke, Einsteckhülsen für Einlegeböden etc.) gesondert zu sichern, zu kennzeichnen oder transportsicher innerhalb des Transportgutes zu lagern (nur bei Schlüsseln zutreffend). Für Verlust aufgrund unzureichender Sicherung oder Verpackung kann der Spediteur nicht haftbar gemacht werden.

6.3. Kennzeichnung der Ware
Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter bzw. sämtliche Packstücke der Warensendung zu kennzeichnen. Für Verluste aufgrund fehlender Kennzeichnung kann der Spediteur nicht haftbar gemacht werden.

6.4. Ausnahmen bei Serviceleistung Verpackung
Die Punkte 6.1.-6.3. sind nicht zutreffend, wenn bei der Auftragserteilung an den Spediteur die hierfür vorgegebene Serviceleistung „Verpackung / Versicherung“ zusätzlich gewählt wurde. Einzig wenn diese Option ausgewählt wurde, ist der Spediteur für die ordnungsgemäße Verpackung verantwortlich. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Versender für die Vollständigkeit der Ware verantwortlich ist.

6.5. Höhe der Versicherungsleistung bei "Verpackung / Versicherung"
Die Leistung der Versicherung ist in der Höhe nach beschränkt auf den im System angegebenen Warenwert. Weitere Ansprüche sind nicht versicherbar.

 

7. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Spediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig sind.

 

8. Abtretung
Der Spediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

 

9. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Spediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.

 

10. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Transportgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

 

11. Trinkgelder

Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

 

12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist nach Abholung bzw. spätestens nach Anlieferung bar an den Fahrer zu entrichten oder vor Transportbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Bezahlung per Rechnung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen.

 

13. Anlieferung/ Transportweg / Voraussetzungen
Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut muss von einer kräftigen Person zu bewältigen sein. Ist das Transportgut zu schwer oder zu unhandlich für eine einzelne Person, so hat der Auftraggeber für entsprechende Helfer zu sorgen. Der Ab- und Antrageweg bis bzw. vom LKW darf nicht über 150 m betragen. Ab der 3. Etage muss ein Aufzug zur Verfügung gestellt werden, der für den Transport der Güter geeignet ist. Der Spediteur behält sich das Recht vor, hierdurch entstandene zusätzliche Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben.

 

14. Elektro- und Installationsarbeiten

Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nicht anders vereinbart worden ist, nicht zur Vornahme von  Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Insofern Lampenmontagen erforderlich sind, so können diese nur direkt am Kabelausgang erfolgen. Sollten bei Dübelarbeiten Fliesen oder ähnliche Wandverkleidungen beschädigt werden, so haftet der Unternehmer nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mitarbeiter über Strom-, Gas-, und Wasserleitungen, die nicht sichtbar sind, zu informieren. Für Schäden, die durch mangelnde oder falsche Information des Auftraggebers auftreten, haftet der Möbelspediteur nicht. Für Unfälle, die auf die mangelnde oder falsche Information zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber.

 

15. Montagen
Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, das am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so ist dem Spediteur das Recht eingeräumt, dem Auftraggeber diese Kosten zu berechnen. Hierfür  wird ein Stundensatz von EUR 30,00 € pro Mann, zzgl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.

 

16. zweite Anfahrt bei Abholung bzw. Auslieferungen
Sollte der Versender bzw. der Empfänger bei der ersten terminierten Abholung bzw. Belieferung nicht angetroffen werden, so hinterlässt der Spediteur bzw. sein Erfüllungsgehilfe eine Nachricht dass er vor Ort war und um einen Rückruf bittet, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Der Spediteur bzw. sein Erfüllungsgehilfe wird nur dann nochmals die Abholung bzw. Auslieferung vornehmen, wenn diese auch abgesprochen ist und der Versender bzw. der Empfänger bereit ist eine Logistikgebühr von 20,00 EUR zusätzlich zu zahlen (die Zahlung erfolgt direkt an das Fahrpersonal, welches den Erhalt quittiert).

 

17. Storno
Ein Auftrag ist bis zu 48h nach Erteilung kostenlos stornierbar. Späteres Stornieren ist nur dann kostenlos möglich, wenn der Spediteur der Stornierung ausdrücklich zustimmt, die Ware dem Spediteur noch nicht übergeben wurde und der Spediteur den Transport oder Transportvorbereitungen noch nicht veranlasst hat. Falls dem Spediteur vor der Stornierung kosten entstanden sind, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten. Bei eigenmächtiger Stornierung durch den Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung des Spediteurs, werden dem Auftraggeber 20 % des vereinbarten Transportpreises in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung nach Warenübergabe oder nach Transportbeginn, z.B. zur Abholung des Transportgutes, wird der gesamte vereinbarte Rechnungsbetrag fällig.

 

18. Annahmeverweigerung
Verweigert der Empfänger die Annahme der Ware, so wird die Ware zum gleichen Rechnungsbetrag dem Versender wieder zugestellt. Verweigert dieser wiederum die Annahme, so werden dem Auftraggeber zusätzlich die Kosten der Entsorgung in Rechnung gestellt.

 

19. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nicht.

 

20. Transportsicherungen / Hinweispflicht des Absenders

20.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.

20.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

20.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.

 

21. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

 

22. Weisungen und Mitteilungen

Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.

 

23. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

 

24. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

24.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen.

24.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet.

24.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

24.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

 

25. Lagerung

Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

25.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen

25.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:

25.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekannt zu geben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.

25.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird.

25.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslagerungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen.

25.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen- nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt.

25.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.

25.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen.

25.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat.

25.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3.Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.

25.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt.

25.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt.

25.10. Bei Verträgen mit anderen als Verbrauchern gelten die ALB (Allgemeine Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports) als vereinbart.

 

26. Information
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche beteiligte Personen und Instanzen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spediteurs zu informieren. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die AGB`s in Kopie an die Käufer im Rahmen der Auftragsbestätigung gegeben werden und sich diese bestätigen zu lassen.

 

27.  Haftung des Spediteurs
27.1 Für Verluste und Beschädigungen haftet der Spediteur grundsätzlich nach den Bestimmungen des HGB in Verbindung mit dem GüKG. Bei Heranziehung eines weiteren Frachtführers, geht die Haftung vollständig auf diesen über.

27.2 Die Haftung (nicht gleich zusetzten mit einer Transportversicherung) des Spediteurs für Verlust und Beschädigung ist begrenzt auf den Betrag in Höhe von 8,33 Sonderziehungsrechten pro kg, die zur Erfüllung des Vertrages benötigt werden.

27.3 Bei grenzüberschreitenden Verkehren und internationalen Transporten gelten die CMR.

 

28. Höhere Gewalt
Die Ausführung der vertraglich zugesagten Leistung kann durch das Eintreten von höherer Gewalt unmöglich oder verhindert werden. Als höhere Gewalt gilt jedes Ereignis gemäß § 428 HGB.

 

29. Haftungsausschluss

Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umstände beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

 

30. Besondere Haftungsausschlussgründe

Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

30.1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;

30.2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender

30.3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender oder durch von Ihm gestellte Helfer;

30.4. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpackten Gut in Behältern;

30.5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;

30.6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;

30.7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

 

31. Außervertragliche Ansprüche

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.

 

32. Wegfall der Haftungsbefreiungen und – begrenzungen

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

 

33. Haftung der Leute

Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und –begrenzungen. Dies gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

 

34. Ausführender Möbelspediteur

Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus

dem Frachtvertrag zusehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.

 

35. Haftungsvereinbarung

Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.

 

36. Transportversicherung

Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.

 

37.Schadensanzeige

Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:

  • Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll – spezifiziert – festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.
  • Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden
  • Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.
  • Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen.
  • Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

 

38. Gefährliches Umzugsgut

Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe, etc.).

 

39. Haushaltsauflösungen / Entsorgungen

Wenn nicht anders vereinbart, gehen alle zu entsorgenden, zur Wertanrechnung oder in der zu räumenden Wohnung, Haus oder ähnlichen Gegenstände in den Besitz von Raiko´s Kleintransportservice über. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies auch für  Wertgegenstände, wie z.B. Schmuck, Bargeld, antike Möbel und ähnliches gilt.

 

40. Gerichtsstand

40.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.

40.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

41. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

 

42. Datenschutz

Der Möbelspediteur verwendet nur die vom Kunden mitgeteilten Daten, die zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages notwendig sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Umgang mit Kontaktdaten Nehmen Sie mit uns als Websitebetreiber durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung auf, werden Ihre Angaben gespeichert, damit auf diese zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage zurückgegriffen werden kann. Ohne Ihre Einwilligung werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. 

Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. 

Widerspruchsrecht Nutzer dieser Webseite können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu jeder Zeit widersprechen. Muster von datenschutz.org Wenn Sie eine Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen oder Fragen bzgl. der Erhebung, Verarbeitung oder Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder erteilte Einwilligungen widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: [raikos.kleintransportservice@web.de]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen einem Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem Sie oder einen von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Raiko´s Kleintransportservice, Inhaber: Raiko Schnitter, Kyffhäuserstraße 27, 06567 Bad Frankenhausen,  Telefon: 034671/989955, oder per Email  raikos.kleintransportservice@web.de  mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.raikos-kleintransportservice.webnode.com  elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (soweit sie bei uns angefallen sind) (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart: in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden, oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir holen die nicht versandfähige Ware bei Ihnen ab, bzw lassen diese abholen. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung in Höhe der Hinsendekosten. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung.

 

Widerrufsformular

(bitte ausfüllen, kopieren und als Brief oder Email an uns schicken)

-  An Raiko´s Kleintransportservice, Inhaber: Raiko Schnitter, Kyffhäuserstraße 27, 06567 Bad Frankenhausen 

 - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (**) -Bestellt am (**)/erhalten am (**) -Name des/der Verbraucher(s) -Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum _______________ (*) Unzutreffendes streichen. (*/**) entsprechend ausfüllen.